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FALLS SIE DIE NOTWENDIGEN UMBAU-MASSNAHMEN FÜR DEN EINBAU EINES WASSERZÄHLERS NOCH NICHT VORGENOMMEN HABEN, ERSUCHEN WIR UM UMGEHENDES UMRÜSTEN UND VERSTÄNDIGUNG AM GEMEINDEAMT!
Für jeden Eigentümer eines angeschlossenen Objektes bestehen die unten stehenden Pflichten.